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Tandem Tiefkühlanhänger

Schmelzen war gestern – wir sind cool!

24 Std. - 72 Std.
Ab 120 Euro
Weinbergstraße

Beschreibung

Im Rahmen unseres Angebots gelten unsere vertraglichen Grundlagen, die Sie unter unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unter dem Widerrufsrecht einsehen können. Diese Dokumente bilden den integralen Bestandteil Ihres Mietvertrags und regeln Ihre Rechte und Pflichten. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch. Beachten Sie, dass die Übergabe des Anhängers ausschließlich während unserer festgelegten Öffnungszeiten erfolgt – und zwar von 9:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieses Zeitrahmens ist eine Übergabe nicht möglich, um einen reibungslosen Ablauf und die erforderliche Sicherheitskontrolle zu gewährleisten. Darüber hinaus beträgt die Mietdauer bei Anmietungen an den Wochentagen von Montag bis Donnerstag stets exakt 24 Stunden. Diese Regelung gewährleistet eine konsistente Nutzung und eine transparente Planung für alle Beteiligten. Mit der Inanspruchnahme unseres Angebots bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne zur Verfügung. Gesamtgewicht: 3,5 Tonnen Innenmaße: 3 Meter Lang x 1,7 Meter Breit und 2 Meter Hoch Wir kühlen Getränke bis 4 Grad oder Tiefkühlen Ihre Produkte bis Minus 20 Grad Im Stand kann er mit 5 Tonnen beladen werden


Umbuchung & Kündigung

§ 1 Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln. § 2 Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung selbst verantwortlich. § 3 Der Mieter haftet für alle Schäden und Bußgelder, die bei der Benutzung infolge Nichtbeachtung vorstehender örtlichen Vorschriften verursacht werden. Die Haftung besteht auch, wenn die Schäden nicht durch ihn selbst, sondern durch Abgestellte, Beauftragte, oder berechtigte Nutzer verursacht werden. § 4 Bei Unfällen ist die nächstliegende Polizeistelle zwecks Aufnahme zu benachrichtigen. § 5 Bei starken Winden ist der Anhänger nicht zu bewegen und die 4 Stützfüße herunter zu lassen. § 6 Geschwindigkeiten nicht mehr als 80 km/h. Beim Überfahren von Brücken und leichten Winden muss die Geschwindigkeit reduziert bzw. angepasst werden. § 7 Bei längeren Standzeiten müssen Sondergenehmigungen eingeholt werden, die von Gemeinden oder Städten unterschiedlichst geregelt sind. Für diese Kosten muss der Mieter selbst aufkommen. § 8 Der Mieter ist für die Überwachung und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur selbst verantwortlich. § 9 Nach Ablauf der Mietdauer ist der Anhänger in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zu übergeben. § 10 Eventuelle Schäden, oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu mitzuteilen. § 11 Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden die Folgeschäden dem Mieter in Rechnung gestellt. § 12 Für Schäden jeglicher Art, die von den Versicherungen wegen Fahruntüchtigkeit, oder Alkoholgenuss nicht anerkannt werden, haftet in jedem Fall der Mieter. § 13 Für Folgeschäden, auch Dritten gegenüber, übernimmt der Vermieter keine Haftung. § 14 Der Anhänger ist gebremst und somit gegen das Wegrollen zu sichern. § 15 Der Anhänger ist mit dem gestellten Zugmaulschloß gegen Diebstahl zu sichern. § 16 Der Anhänger darf nur für die Kühlung von Getränken oder luftdicht verpackten Speisen verwendet werden. § 18 Bei unsachgemäßer Handhabung seitens des Mieters werden jedwede entstandenen Schäden und Kosten (Personen-/Sachschäden) vom Mieter selbst übernommen. §19 Stornierung vor Mietbeginn durch den Mieter Sollte der Mieter eine durch den Vermieter per Telefon oder E-Mail bestätigte Anmietung eines Fahrzeuges vor Mietbeginn stornieren, haftet er wie folgt: – bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei – bis 5 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises incl. Dienstleistungen – 0-4 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtmietpreises incl. Dienstleistungen


Kontaktangaben

  • Weinbergstraße 5, 34281 Gudensberg, Germany

    01728773544

    info@kuehlereifen.de


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